Impressum

Gesetzliche Anbieterkennung:

Weidemann Ganzglasgestaltung GmbH & Co.KG
Am Sonnenhang 11
01796 Struppen
Amtsgericht Dresden HRB 39046                                                            

Telefon: 035021-67271
E-Mail: info@weidemann-glasgestaltung.de
USt.IDNr.: DE325461254

Vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
Weidemann Verwaltungsgesellschaft mbH
Am Sonnenhang 11
01796 Struppen
Geschäftsführer: Sven Winkler
Amtsgericht Dresden HRA 10741

Dieses Impressum gilt gleichzeitig für unsere Auftritte in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram.

Wir weisen gem. § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Verantwortlich im Sinne des Presserechts ist: Rechtsanwalt André Stämmler

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen: Diese Geschäftsbedingungen gelten stets und ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden. Für den Inhalt des jeweiligen Vertrages ist maßgebend der Inhalt unser schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. mangels einer solchen unseres Lieferscheines. Unsere Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen nur wirksam zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung ist für den Inhalt des Liefervertrages maßgebend. Auch Nebenabreden, Zusicherung von Eigenschaften und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftfora. Kommen Arbeiten zur Ausführung, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, sind diese als Sonderleistungen zu betrachten und können gesondert berechnet werden.

2. Preise: Der Besteller hat den am Liefertag gültigen Preis zu bezahlen. Unsere Preise verstehen sich in Deutscher Mark bzw. EURO ausschließlich Versandkosten, Verpackung, Mehrwertsteuer und Versicherungskosten ab Werk oder Lager.

3. Gefahrenübergang: Die Versandart bleibt uns vorbehalten, wenn nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben ist. Erfüllungsort für Lieferungen sind unser Betrieb oder Lager, selbst dann, wenn wir den Transport selbst übernehmen. Verläßt die Ware unseren Betrieb oder Lager, übernimmt der Käufer jedes Risiko. Eine Versicherung der Lieferung auf Wunsch des Käufers erfolgt zu seinen Lasten.

4. Lieferzeit: Angaben über Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferzeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichteinhaltung beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die uns zuzurechnen sind. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so setzt ihre Einhaltung voraus, daß der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zu seinen Ablauf unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist die Überschreitung eines Liefertermins von uns zu vertreten, so kann der Besteller vom einzelnem Auftrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine Nachfrist von wenigstens vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstreichen ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, z.B. Verzögerung in der Zulieferung durch unseren Lieferanten, für deren Verzögerung wir nicht einzustehen haben. Auf Verlangen des Bestellers haben wir uns zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist Liefern werden. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Wir können Bestellungen in Teillieferungen erfüllen, die gemäß unseren Zahlungsbedingungen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Soweit wir selbst anliefern und montieren, müssen sämtliche zur Montage erforderlichen Vorarbeiten einwandfrei und fachgerecht seitens des Bestellers durchgeführt sein. Kann das Werk bei Eintreffen unseres Montagepersonals durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, nicht montiert oder inbetrieb genommen werden, so ist der Besteller verpflichtet, uns die Kosten der Zeitanfahrt des Montagepersonals zu erstatten. Verdeckte Installationen am Montageort sind dem montierenden Personal ungefragt und rechtzeitig mit genauer Kennzeichnung der Stellen bekanntzugeben. Für die durch das Unterlassen dieser Pflicht entstehenden Schäden haften wir nicht. Tritt der Besteller vom Auftrag zurück, ist uns dies mindestens 15 Arbeitstage vor Lieferung oder Montagebeginn in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei späterer Kündigung steht uns ein pauschaler Vergütungsanspruch in Höhe von 20% der Gesamtauftragssumme zu. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits mit Lieferung und Montage begonnen worden sein, so sind zusätzlich die dadurch bislang angefallenen Kosten zu erstatten.

5. Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen. Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Bank-, Diskont- und Einzugsspesen träger der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 6% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fordern. Wir behalten uns vor, Ersatz eines weitergehenden Schadens zu verlangen. Kommt der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug, werden Wechsel oder Schecks nicht pünktlich eingelöst, oder bestehen nach Vertragsabschluß begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so können wir nach unserer Wahl entweder Barzahlung aller offenen Forderungen einschließlich Wechselforderungen oder Sicherheit vor Lieferung verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendeinen Vertrag nicht verpflichtet. Der Besteller darf weder Zahlungen, die nicht auf dasselbe Vertragsverhältnis beruhen zurückhalten, noch mit Forderungen aufrechnen, die von uns bestritten und nicht rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Zahlungen zurückzuhalten befugt ist, beschränkt sich dieses Recht der Höhe nach auf den strittigen Betrag.

6. Abnahmeverzug bei Montageauftrag: Sofern wir selbst montieren, ist der Besteller verpflichtet, uns spätestens drei Werktage vor den vereinbarten Termin schriftlich zu benachrichtigen, falls dieser Termin verschoben werden soll / muss. Unterlässt der Besteller diese Benachrichtigung, hat er sämtliche uns entstandene Kosten zu tragen. Zwecks Schadensminderung ist der Besteller berechtigt, seinerseits das angelieferte Material auf seine Kosten und auf sein Risiko bis zur endgültigen Montage einzulagern.

7. Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach deren Einlösung als Bezahlung. Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, daß er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen einstellt. Er dar die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Veräußert der Besteller die Ware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihn aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Der Besteller dar die an uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

8. Gewährleistung und Haftung: Der Besteller hat die Ware nach Empfang sofort zu untersuchen. Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich erfolgen, bei offenkundigen Mängeln spätestens innerhalb von 6 Tagen, bei verborgenen Mängeln spätestes innerhalb von 6 Tagen nach Entdeckung des Mangels. Hat die Ware Mängel, für die wir nicht haften, so sind wir nur verpflichtet, die Teile, die nachweisbar infolge eins vor den Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar sind, unentgeltlich nach unserer Wahl bei uns oder beim Besteller nachzubessern oder auszutauschen. Wir können die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht alle seine, nicht mit dem mangelhaften Teil der Ware zusammenhängenden Verpflichtungen erfüllt hat. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Minderung und Schadensersatz, vor allem für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, Produkthaltung, positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß beruht, die uns zuzurechnen sind.

9. Sonderanfertigungen: Für Waren, die nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers angefertigt werden, übernimmt der Besteller die Haftung bei Verletzung von Patent- und anderen Schutzrecht Dritter. Er hat uns von solchen Ansprüchen freizustellen. Unsere Zeichnungen, Muster oder Modelle bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nur zur Ansicht überlassen werden, wenn wir schriftlich zustimmen.

10. Gerichtsstand: Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die die Lieferung ausführende Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Gerichtsstand Pirna

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